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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Wolf Gräbel arbeitet ausschließlich
zu folgenden Bedingungen:
1.
Textentwürfe
1.1
Unter einem Textentwurf versteht Wolf Gräbel ausschließlich die
sprachliche Gestaltung eines Werbemittels oder eines mit dem Auftraggeber
definierten Textauftrags aufgrund eines vollständigen Briefings ohne
die Realisation der Entwurfsarbeit.
1.2 Der Textentwurf wird präsentiert als Ausdruck auf Papier, evtl. als
Fax, oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche (E-Mail, schreibgeschütztes
Dokument).
1.3 Entwürfe auf elektronischen Datenträgern werden von Wolf Gräbel
nicht ausgehändigt.
1.4 Für Wolf Gräbel besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich
sprachliche
Gestaltungsfreiheit.
2.
Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung
von Wolf Gräbel besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß
§ 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung
wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§31 UrhG) sowie
räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§32 UrhG) eingeräumt.
2.2 Die Arbeiten (Konzepte, Textentwürfe
und Fotografien) von Wolf Gräbel sind als persönliche geistige
Schöpfung durch das Urheberrechts-gesetz geschützt, dessen Regelungen
auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne
die Zustimmung von Wolf Gräbel dürfen die Arbeiten einschließlich
der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.
2.4 Die Werke von Wolf Gräbel dürfen
nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar
gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden,
erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung
und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen
und verauslagten Fremdkosten.
2.5 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage)
oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen
oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung
von Wolf Gräbel.
2.6 Die Übertragung eingeräumter
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Wolf Gräbel.
2.7 Über den Umfang der Nutzung steht
Wolf Gräbel ein Auskunftsanspruch zu.
3.
Vergütung
3.1
Der Entwurf (Konzepte, Textentwürfe, Fotografien und andere) und die
jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
3.2 Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet Wolf
Gräbel dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die
Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart
wurde.
3.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung
von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen
und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss
auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.5 Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung
anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung
ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar.
3.6 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung
eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Wolf Gräbel
entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.7 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den
Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit 50,00 Euro
netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von Wolf Gräbel Entwürfe,
die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich
eine Nutzungsvergütung laut aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD
in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß
§ 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
3.8 Vergütungen sind Nettobeträge,
die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.
Material-
und Organisationskosten
4.1
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder
der Realisation entstehende Material- und Organisationskosten sind
zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
4.2 Wolf Gräbel berechnet nach Anfall:
Spesen für Rechercheaufwand (Telefon-
kosten, Eintrittsgelder, Benutzerausweise etc.) in anfallender Höhe;
für eine s/w Kopie/Laser DIN A4 -,50 Euro; für eine s/w Kopie DIN
A3 1,- Euro; für Fahrten innerhalb Münchens mit öffentlichen
Verkehrsmitteln Fahrtkosten plus 16% Service-Fee; für Kurier 25,- Euro
innerhalb Münchens. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Material, das in Punkt 4.2 nicht verifiziert ist, und Reisekosten werden
zum Einkaufspreis plus 16% Service-Fee dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.
Zusatzleistungen
und still-
schweigende Auftragserweiterung
Die
Änderung von Textentwürfen, die
Schaffung weiterer Entwürfe und Fotos sowie andere Zusatzleistungen werden
dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von
Wolf Gräbel hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall
werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design
SDSt/AGD abgerechnet.
6. Fremdkosten
6.1
Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte
und Dienstleistungen von
Drittfirmen (z.B. Kosten für Satz), die zur Auftragsabwicklung notwendig
sind.
Sie werden von den Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen
Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
6.2
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung
nimmt Wolf Gräbel nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen
Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
6.3
Soweit Wolf Gräbel auf Veranlassung des
Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber
Wolf Gräbel von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
6.4
Fremdkosten, die Wolf Gräbel auf
Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber
plus einer Service-Fee in Höhe von
16%
in Rechnung
gestellt.
6.5
Fremdkosten sind nach deren
Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.
7.
Korrekturausdruck
7.1
Vor Produktionsbeginn ist ein vom
Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturausdruck vorzulegen.
7.2 Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturausdruck, so betrachtet
Wolf Gräbel nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturausdrucks die
Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
8.
Haftung
8.1
Eine Haftung
für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der
Arbeiten wird von Wolf Gräbel nicht übernommen. Gleiches gilt für
die Schutzfähigkeit.
8.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale und inhaltliche
Fehler (z.B. falsche Belichtungen, Programmierungen, Fakten) haftet Wolf Gräbel
nicht.
8.3 Soweit
Wolf Gräbel auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Wolf Gräbel
nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.
8.4 Die Freigabe von Produktion und
Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall
die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Wolf Gräbel, stellt
er Wolf Gräbel von der Haftung frei.
8.5 Wolf Gräbel überlassene Vorlagen
(z.B. Textmaterialien, Fotos, Muster)
werden unter der Voraussetzung ver-
wendet, dass der Auftraggeber zur Ver-
wendung berechtigt ist.
9. Eigentumsvorbehalt
und
Versendungsgefahr
9.1
An Textentwürfen von Wolf Gräbel werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
9.2
Ausgehändigte Originale (Druckvorlagen,
Reinzeichnungen, Negative) sind nach Auftragsende unbeschädigt an Wolf
Gräbel zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders
lautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.
Belegexemplare
Um
die Nutzung und Urheberschaft zu
dokumentieren, sind von vervielfältigten Werken Wolf Gräbel mindestens
zehn Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der
Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
11. Kennzeichnung
Wolf
Gräbel behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name,
Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) an seinen Arbeiten
anzubringen.
12.
Firmierung und Vertragspartner
im Sinne des BGB
Vertragspartner
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist Wolf
Gräbel.
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