Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wolf Gräbel arbeitet ausschließlich zu folgenden Bedingungen:



1. Textentwürfe

1.1 Unter einem Textentwurf versteht Wolf Gräbel ausschließlich die sprachliche Gestaltung eines Werbemittels oder eines mit dem Auftraggeber definierten Textauftrags aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.

1.2 Der Textentwurf wird präsentiert als Ausdruck auf Papier, evtl. als Fax, oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche (E-Mail, schreibgeschütztes Dokument).

1.3 Entwürfe auf elektronischen Datenträgern werden von Wolf Gräbel nicht ausgehändigt.

1.4 Für Wolf Gräbel besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich sprachliche
Gestaltungsfreiheit.


2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
e

2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von Wolf Gräbel besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§32 UrhG) eingeräumt.

2.2 Die Arbeiten (Konzepte, Textentwürfe und Fotografien) von Wolf Gräbel sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechts-gesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Ohne die Zustimmung von Wolf Gräbel dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist
unzulässig.

2.4 Die Werke von Wolf Gräbel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.

2.5 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Wolf Gräbel.

2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Wolf Gräbel.

2.7 Über den Umfang der Nutzung steht
Wolf Gräbel ein Auskunftsanspruch zu.


3. Vergütun
g

3.1 Der Entwurf (Konzepte, Textentwürfe, Fotografien und andere) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.

3.2 Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet Wolf Gräbel dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

3.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.

3.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.

3.5 Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar.

3.6 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Wolf Gräbel entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.

3.7 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit 50,00 Euro netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von Wolf Gräbel Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung laut aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.

3.8 Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


4.
Material- und Organisationskosten

4.1 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.

4.2 Wolf Gräbel berechnet nach Anfall:
Spesen für Rechercheaufwand (Telefon-
kosten, Eintrittsgelder, Benutzerausweise etc.) in anfallender Höhe; für eine s/w Kopie/Laser DIN A4 -,50 Euro; für eine s/w Kopie DIN A3 1,- Euro; für Fahrten innerhalb Münchens mit öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrtkosten plus 16% Service-Fee; für Kurier 25,- Euro innerhalb Münchens. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Material, das in Punkt 4.2 nicht verifiziert ist, und Reisekosten werden zum Einkaufspreis plus 16% Service-Fee
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


5.
Zusatzleistungen und still-
schweigende Auftragserweiterun
g

Die Änderung von Textentwürfen, die
Schaffung weiterer Entwürfe und Fotos sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von Wolf Gräbel hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD
abgerechnet.


6. Fremdkoste
n

6.1 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von
Drittfirmen (z.B. Kosten für Satz), die zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
Sie werden von den Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.


6.2 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt Wolf Gräbel nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

6.3 Soweit Wolf Gräbel auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Wolf Gräbel von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

6.4 Fremdkosten, die Wolf Gräbel auf
Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Fee in Höhe von 16% in Rechnung gestellt.

6.5 Fremdkosten sind nach deren
Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.



7. Korrekturausdruck

7.1 Vor Produktionsbeginn ist ein vom
Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturausdruck vorzulegen.

7.2 Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturausdruck, so betrachtet Wolf Gräbel nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturausdrucks die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.


8. Haftung

8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Wolf Gräbel nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

8.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale und inhaltliche Fehler (z.B. falsche Belichtungen, Programmierungen, Fakten) haftet Wolf Gräbel nicht.

8.3 Soweit Wolf Gräbel auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Wolf Gräbel nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.

8.4 Die Freigabe von Produktion und
Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Wolf Gräbel, stellt er Wolf Gräbel von der Haftung frei.

8.5 Wolf Gräbel überlassene Vorlagen
(z.B. Textmaterialien, Fotos, Muster)
werden unter der Voraussetzung ver-
wendet, dass der Auftraggeber zur Ver-
wendung berechtigt ist.


9. Eigentumsvorbehalt und
Versendungsgefah
r

9.1 An Textentwürfen von Wolf Gräbel werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

9.2
Ausgehändigte Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative) sind nach Auftragsende unbeschädigt an Wolf Gräbel zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

9.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


10. Belegexemplare

Um die Nutzung und Urheberschaft zu
dokumentieren, sind von vervielfältigten Werken Wolf Gräbel mindestens zehn Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.


11. Kennzeichnung

Wolf Gräbel behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.


12. Firmierung und Vertragspartner
im Sinne des BG
B

Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist Wolf Gräbel.



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Funkspots | TV/Kinospots 

Adaptionen und Übersetzungen
Deutsch-Englisch-Deutsch  
Korrektorat | Werbelektorat 
Recherche

wolf@gute-worte.de 
In Gemeinschaftspraxis mit
www.the-missinglink.de

Telefon: 089-12 19 69 63 
Fax: 089-12 19 69 64 
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80469 München
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